Saubere und gesunde Zähne durch
Kinderzahnheilkunde
die Bedeutung einer entsprechenden Prophylaxe und Behandlung schon im Milchgebiss ist heute unumstritten. Aus diesem Grund übernehmen gesetzlichen Krankenversicherungen schon ab dem 2. Lebensjahr (bis zur Erreichung des 18. Lebensjahres) zusätzliche Kosten für diese Altersgruppe.
In unserer Praxis wird die Prophylaxe durchgeführt und sie können sich auch an die empfohlenen Termine erinnern lassen (siehe Recall). Die Termine werden so gelegt, dass ihr Kind auch die Bonusregelung der gesetzlichen Krankenkassen erfüllt, was zum Beispiel bei einem Unfall bei dem sie Kosten für eine zahnärztliche Versorgung tragen müssen, zu einer bis um 30 % höheren Zuzahlung durch die Krankenkasse führt.